Mediation

Der Ausschuß für Umwelt , Bauen und Verkehr der Stadt Langen (UBV) hatte in der Sitzung vom 29.02.2012 die von der Verwaltung erstellte Vorlage zur partiellen Änderung des Bebauungsplans  Nr. 17/I zurückverwiesen, mit der Auflage, dass zunächst durch ein Mediationsverfahren die Interessen der Betroffenen gegenübergestellt werden sollen. Das Mediationsverfahren hat am 02.05. und 14.05.12 stattgefunden. Hinsichtlich der geplanten Aufstockung des EKZ um mehrere Vollgeschosse hat die Gemeinde zugesagt, das vierte Obergeschoss als Staffelgeschoss nicht zuzulassen, indem die Gebäudehöhe entsprechend reglementiert wird im Bebauungsplan. Dem geplanten Verkauf öffentlicher Straßen und Wege um das EKZ außen herum hat die Anwohnerinitiative nicht zugestimmt.

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